Der letzte Teil der Genossenschaftssatzung behandelt die Gewinnverteilung und Verlustdeckung in §18 sowie die Möglichkeiten der Verteilung des Reinvermögen bei Auflösung in §19. Hierbei wird noch einmal betont, dass unsere Genossenschaft kein Spekulationsobjekt werden soll, d.h. unter anderem, dass Gewinne nicht an die Mitglieder ausgeschüttet sondern den Rücklagen überführt werden. Im abschließenden §20 wird kurz auf die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen eingegangen.
- Beitrags-Autor:Heiner
- Beitrag veröffentlicht:5. Januar 2021
- Beitrags-Kategorie:Genossenschaft / Gründung / Satzung
- Beitrags-Kommentare:0 Kommentare