Du denkst über einen Beitritt zu unserer Genossenschaft nach, bist aber noch verunsichert, wo die Unterschiede zwischen einer eingetragenen Genossenschaft („eG“) und einer Vorgenossenschaft („eG i.G.“) liegen? Darauf gehen wir in diesem Beitrag etwas näher ein. Sollten nach dem Lesen immer noch Fragen offen sein, nimm gerne Kontakt mit uns auf!
Aktuell firmieren wir noch als „eG i.G“., als „eingetragene Genossenschaft in Gründung“. Auf den Zusatz „i.G.“ können wir verzichten, sobald die genossenschaftliche Gründungsprüfung abgeschlossen und die Eintragung beim Registergericht erfolgt ist. Das wird voraussichtlich im Mai 2021 der Fall sein.
Welchen Unterschied macht das für mich?
Für dich ändert sich das Haftungsrisiko. Als Mitglied der „eG“ haftest du maximal mit der Höhe deiner Einlage. Sprich, wenn die Solawi pleiteginge und nicht alle Gläubiger bezahlen könnte, wäre maximal das Geld weg, für das du Genossenschaftsanteile gekauft hast. Wenn du beispielsweise den einen Pflichtanteil hältst, sind maximal 100 € futsch.
Mitglieder der „eG i.G.“ haften vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen. Das klingt zwar hart, jedoch nehmen wir die Verantwortung sehr ernst und haben deshalb folgende Maßnahmen definiert:
- Durch bestmögliche Vorbereitung stellen wir sicher, dass die Genossenschaftsprüfung und -eintragung reibungslos ablaufen und wir alle schnellstmöglich aus der unbeschränkten Haftung kommen.
- Wir schließen die notwendigen Versicherungen ab, um vor großen finanziellen Schäden abgesichert zu sein.
- Investitionen reduzieren wir bis zur Eintragung auf das absolut Notwendigste.
Außerdem teilen sich in unserer Vorgenossenschaft bereits über 40 Leute das Haftungsrisiko. Für den/die Einzelne*n liegt der potenzielle wirtschaftliche Schaden, auch im Falle eines theoretischen Totalverlusts, somit bei deutlich unter 1000€.
Solltest du erst der eG beitreten wollen, was wir gut verstehen, wähle einfach die entsprechende Option aus und fahre mit dem Formular fort. Die erstellte Beteiligungserklärung unterschreibst du und sendest sie uns zu. Wir bearbeiten diese dann aber erst nach erfolgter Eintragung. Somit trittst du formal erst dann der Genossenschaft bei und haftest damit maximal mit deiner Einlage. Deinen Ernteanteil kannst du dir übrigens auch schon jetzt Zuge sichern, es entgeht dir also keine Ernte!
Warum sollte ich der Vorgenossenschaft beitreten?
Das Geld für deine Einlage können wir erst einziehen, wenn du offiziell Mitglied der Genossenschaft geworden bist. Auch kannst du uns erst als Mitglied ein Darlehen geben. Somit fehlt uns wichtiges Kapital für die kritische Startphase, das wir für Investitionen und unsere Liquidität benötigen. Im Zweifelsfall müssen wir das fehlende Kapital bei der Bank beschaffen. Das kostet Geld. Langfristig wird dein Ernteanteil also günstiger, wenn du der Vorgenossenschaft beitrittst.
Egal wie du dich entscheidest, hier kannst du..